
An alle Büro-Angestellten: wer mit seiner Arbeit momentan nicht wirklich glücklich ist und sich über Arbeitsbedingungen und Überstunden beklagt, vergleiche das Ganze mal mit der Bureau-Ordnung aus dem Jahr 1872. Viel Spass beim Lesen!
1. Gottesfurcht, Sauberkeit und Pünktlichkeit sind die Voraussetzungen für ein ordentliches Geschäft.
2. Das Personal braucht jetzt nur noch an Wochentagen zwischen 6 Uhr vormittags und 6 Uhr nachmittags anwesend zu sein. Der Sonntag dient dem Kirchgang. Jeden Morgen wird im Hauptbureau das Gebet gesprochen.
3. Der dienstälteste Angestellte ist für die Sauberkeit des Bureaus verantwortlich. Alle Jungen und Junioren melden sich bei ihm 40 Minuten vor dem Gebet und bleiben auch nach Arbeitsschluss zur Verfügung.
4. Es wird von jedermann die Ableistung von Ueberstunden erwartet, wenn das Geschäft sie begründet erscheinen lässt.
5. Einfache Kleidung ist Vorschrift. Das Personal darf sich nicht in hellschimmernden Farben bewegen und nur ordentliche Strümpfe tragen. Ueberschuhe und Mantel dürfen im Bureau nicht getragen werden, da dem Personal ein Ofen zur Verfügung steht. Ausgenommen sind bei schlechtem Wetter Halstücher und Hüte. Ausserdem wird empfohlen, in Winterszeiten täglich 4 Pfund Kohle pro Personalmitglied mitzubringen.
6. Während der Bureaustunden darf nicht gesprochen werden. Ein Angestellter, der Zigarren raucht, Alkohol in irgendwelcher Form zu sich nimmt, Billardsäle und politische Lokale aufsucht, gibt Anlass dazu, seine Ehre, Gesinnung, Rechtschaffenheit und Redlichkeit anzuzweifeln.
7. Die Einnahme von Nahrung ist zwischen 11.30 und 12.00 Uhr erlaubt. Jedoch darf die Arbeit dabei nicht eingestellt werden.
8. Der Kundschaft und Mitgliedern der Geschäftsleitung ist mit Ehrerbietung und Bescheidenheit zu begegnen.
9. Jedes Personalmitglied hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit Sorge zu tragen, im Krankheitsfalle wird die Lohnzahlung eingestellt. Es wird daher dringend empfohlen, dass jedermann von seinem Lohn eine hübsche Summe für einen solchen Fall wie auch für die alten Tage beiseitelegt, damit er bei Arbeitsunvermögen und bei abnehmender Schaffenskraft nicht der Allgemeinheit zu Last fällt.
10. Zum Abschluss sei die Grosszügigkeit dieser neuen Bureau-Ordnung betont. Zum Ausgleich wird eine wesentliche Steigerung der Arbeit erwartet.

(Quelle: http://www.kriminalmuseum.rothenburg.de/seite1.html )
« Die wichtigsten Regeln der Kommunikation – Formen der Onlinebewerbung im Vergleich »
Noch keine Kommentare.
Logo-Partner
© ostendis.ch – Powered by WordPress – Design: Vlad (aka Perun, modifications by ostendis.ch)