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Arbeitslosengesetz wird verschärft - vor allem für junge Arbeitslose

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Junge Arbeitslose müssen in Zukunft jede Arbeit annehmen!

Letzte Woche hat sich nach dem Ständerat nun auch der Nationalrat für die Verschärfung des Arbeitslosengesetzes ausgesprochen. Junge Arbeitslose - jünger als 30 - sollen in Zukunft auch Arbeit annehmen, für die sie  überqualifiziert sind oder bei der sie längere Arbeitswege in Kauf nehmen müssen. Zudem werden ihnen die Taggelder gekürzt. Bereits 2011 sollen die Änderungen in Kraft treten. Dies wurde auf dem Hintergrund des grösser werdenden Defizits in der Arbeitslosenkasse entschieden. Das Loch in der Kasse beträgt rund 10 Milliarden Franken. Ist dies der richtige Weg, um die Arbeitslosenkasse zu sanieren?

Die 4. Revision des Arbeitslosengesetztes betrifft im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Jede Arbeit annehmen
    Arbeitslose unter 30 Jahren müssen künftig jede Arbeit annehmen. Unabhängig von ihren Qualifikationen und Erfahrungen. Zudem müssen junge Arbeitslose neu eine Arbeit auch dann annehmen, wenn die Reise an den Arbeitsort zwei Stunden dauert.
  • Allgemeine Kürzungen der Taggelder
    Unter 25-Jährige sollen neu noch maximal 130 statt 400 Tage unterstützt werden. 25- bis 29-Jährige können noch 260 Taggelder beziehen. Dies betrifft Personen, welche keine Kinder in Obhut haben. Aber auch bei über 30-Jährigen werden die Taggelder gekürzt. Nur wer 18 Monate hintereinander in die Arbeitslosenkasse einbezahlt hat, soll weiterhin 400 Taggelder erhalten.
  • Kürzungen der Taggelder bei längerer Arbeitslosigkeit
    Der Nationalrat geht bei den Leistungskürzungen weiter als der Ständerat. Nach dem Willen des Nationalrats soll die Höhe der Taggelder nach einer Bezugsdauer von 260 Tagen um 5 Prozent sinken. Eine Kürzung um weitere 5 Prozent ist nach dem Bezug von 330 Taggeldern vorgesehen.
  • Weitere Kürzungen bei Taggeldern
    Personen, die während mehr als 12 Monaten nicht in die Arbeitslosenkasse einbezahlt haben, erhalten während 260 Tagen keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Davon sind zum Beispiel Menschen betroffen, die eine Weiterbildung oder ein Studium absolvierten.
  • Wartefrist für Auszahlungen wird verlängert
    Zudem müssen Arbeitslose bald länger auf die Auszahlung des ersten Geldes warten - je nach ihrem Einkommen. Betroffen sind Personen ohne Unterhaltspflichten mit mittlerem oder höherem Einkommen. Bei einem Verdienst zwischen 60′000 und 90′000 Franken beträgt die Frist 10 Tage, bei einem Lohn zwischen 90′000 und 125′000 sind es 15 Tage und bei einem Verdienst höher als 125′000 Franken beträgt die Wartefrist 20 Tage. Heute beträgt die Wartezeit unabhängig vom Einkommen fünf Tage.
  • Erhöhung der Beiträge
    Zugleich sollen die Lohnabgaben von heute 2 Prozent auf 2.3 Prozent erhöht werden, 0.1 Prozent davon befristet. Hinzu ein zeitlich befristeter Solidaritätsbeitrag von einem Prozent auf Einkommen zwischen 125′000 und 315′000 Franken.
  • Verschärfung der Strafen bei Vergehen
    Vergehen gegen das Arbeitslosengesetz sollen künftig nicht nur mit Geldstrafen, sondern auch mit Gefängnis bestraft werden können. 

Pro
Das Hauptargument für die Änderungen ist logischerweise das grosse Defizit der Arbeitslosenkasse. Auf der Leistungsseite soll mit den Änderungen pro Jahr bis zu 481 Millionen Franken eingespart werden. Warum aber wird der Gürtel vor allem bei jüngeren Arbeitslosen enger geschnallt?  Thomas Daum, der Direktor des Schweizerischen Arbeiterverbandes verteidigt die geplanten Kürzungen für junge Arbeitslose folgendermassen: “Junge haben weniger soziale Verpflichtungen und sind mobiler.” - So Daum gegenüber Schweizer Radio DRS. Ein zweites grundsätzliches Argument lautet: Um die Probleme zu lösen, müsse auch auf der Leistungsseite die Schraube angesetzt werden, meint Peter Spuhler (SVP/TG). Die Wirtschaft sei bereits in einer schwierigen Situation; sie dürfe nicht zusätzlich belastet werden.
Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard rief den Nationalrat zu Beginn der Verhandlungen dazu auf, die Revision in Angriff zu nehmen. Wer sich gegen die Revision stelle, nehme in Kauf, dass das Defizit von jährlich einer Milliarde weiterhin anfalle. Dies würde die Versicherung schwächen und könnte dazu führen, dass «noch drastischere Massnahmen» ergriffen werden müssten.

Contra
Jean Christopf Schwaab, Zentralsekretär des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, wehrt sich wehement gegen die Verschärfung des Arbeitlosengesetz auf Kosten der jungen Arbeitslosen: “Die Berufsbildung derart zu entwerten, ist nicht zu verantworten, ja ein Skandal.” und weiter: “Man sagt den Jugendlichen ständig, dass sei eine Berufslehre oder eine Weiterbildung absolvieren sollen. Mit seinen Vorschlägen sabotiert der Nationalrat aber alle Förderungsmassnahmen in der Berufsbildung.” und: Die Flexibilisierung der Zumutbarkeits-Kriterien komme praktisch der Schaffung eines Arbeitsdienstes gleich, der zudem Lohndumping institutionalisiere.
Auch die geplanten Kürzungen kritisiert der SGB-Zentralsekretär hart: “Junge Menschen noch dafür zu bestrafen, dass sie stärker von Arbeitslositkeit betroffen sind als die älteren auf dem Arbeitsmarkt, macht keinen Sinn.”
Paul Rechsteiner (SP) wehrt sich ebenfalls gegen die Kürzungen der Taggelder: “Dahinter steckt ein Denken, dass die Arbeitslosen selber schuld sind. Dies entspreche nicht der Realität. Die Kürzung der Taggelder widerspreche zudem der Zielsetzung des Arbeitslosengesetzes. Es könne nicht dessen Sinn sein, die Arbeitslosen in Richtung Existenzminimum und Sozialhilfe zu drängen.”
Weitere kritische Argumente gehen in die Richtung, dass durch die geplante Revision der Arbeitslosenkasse die Last auf die Schultern der Sozialhilfe umverteilt wird. Dies reduziere zwar die Arbeitslosenzahlen, führe aber im Gegenzug zu mehr Sozialhilfe-Empfängern.
Zwei Argumente der Linken lauten zudem: Bereits 2011 könnten den Arbeitslosen die Leistungen drastisch gekürzt werden. Ausgerechnet, in der aktuellen Krise. Und das in einem Staat, der erst gerade den Mitverursachern dieser Krise 36 Milliarden Steuergelder zur Verfügung gestellt hat. Die vorgesehene Revision löst kein einziges der bestehenden Arbeitsmarktprobleme, sondern verschärft die bestehenden und schafft neue Probleme. Hauptwirkung dieser Vorlage ist, dass die Zahl der Armutsbetroffenen in der Schweiz um mehrere 10’000 Personen zunehmen wird.

Aufruf zur Diskussion
Liebe Blogleserin, lieber Blogleser, was ist deine Meinung zu diesem brisanten und aktuellen Tehma? Ist die Verschärfung des Arbeistlosengesetzes in dieser Form sinnvoll? Oder müssten Alternativen zur Sanierung der Arbeitslosenkasse näher geprüft werden? Was denkst du dazu? Bitte schreib uns einen Kommentar! Wir sind sehr an deiner Meinung interessiert!

Dieser Beitrag wurde am Montag, 21. Dezember 2009 um 18:13 Uhr veröffentlicht und wurde unter der Kategorie Arbeitswelt abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS-Feed verfolgen. Du hast die Möglichkeit einen Kommentar zu hinterlassen, oder einen Trackback von deinem Weblog zu senden.

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